Antwortdatum: 30.10.2024
Schätzungen erfolgen, wenn der Steuerpflichtige seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommt, Bücher fehlerhaft sind oder andere Lücken bestehen. Das Finanzamt legt dann eine plausible Grundlage an, meist zuungunsten des Steuerpflichtigen, um die Steuer festzusetzen. Ein Schätzbescheid ist genauso rechtswirksam wie ein normaler Bescheid. Man kann Einspruch einlegen und Beweise vorlegen, um eine Korrektur zu erwirken. Bleibt man passiv, wird die Schätzung bindend.