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Wann kann das Kartellamt gegen marktbeherrschende Produzenten einschreiten?

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Frage vom Besucher

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07.12.2024

Z.B. wenn ein Unternehmen seine Marktmacht missbraucht?

Website-Administration 09.12.2024
Antwortdatum: 09.12.2024

Missbraucht ein Unternehmen seine marktbeherrschende Stellung, etwa durch Preisabsprachen, Lieferverweigerungen oder unangemessene Geschäftsbedingungen, kann das Bundeskartellamt eingreifen (GWB). Es drohen empfindliche Bußgelder oder Entflechtungsanordnungen. Im Produktionsrecht kann das relevant sein, wenn große Konzerne Wettbewerber verdrängen.

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