Antwortdatum: 09.12.2024
Missbraucht ein Unternehmen seine marktbeherrschende Stellung, etwa durch Preisabsprachen, Lieferverweigerungen oder unangemessene Geschäftsbedingungen, kann das Bundeskartellamt eingreifen (GWB). Es drohen empfindliche Bußgelder oder Entflechtungsanordnungen. Im Produktionsrecht kann das relevant sein, wenn große Konzerne Wettbewerber verdrängen.