Antwortdatum: 06.01.2025
Die Kasse lässt oft den Medizinischen Dienst prüfen, ob Reha medizinisch notwendig und wirtschaftlich ist. Bei einer ablehnenden Empfehlung kann die Kasse den Antrag zurückweisen. Der Patient kann dagegen Widerspruch einlegen und medizinische Nachweise beibringen. Letztlich entscheidet notfalls das Sozialgericht, ob eine Reha gerechtfertigt ist.