Antwortdatum: 29.10.2024
Wer als Erbe berufen ist, kann innerhalb von sechs Wochen nach Kenntnis des Erbfalls und der Berufung die Ausschlagung erklären, entweder beim Nachlassgericht oder notariell. Ist man im Ausland oder der Erblasser hat dort gelebt, kann die Frist bis zu sechs Monate betragen. Nach Ablauf der Frist gilt die Erbschaft als angenommen. Dann haftet man für Schulden. Daher wichtig: schnell Klarheit über die Vermögenslage gewinnen.