Antwortdatum: 26.11.2024
Freiberufler sind grundsätzlich nicht buchführungspflichtig. Jedoch kann das Finanzamt eine Buchführung verlangen, wenn der Umfang der Geschäftstätigkeit und die Komplexität sehr groß sind. Auch bei Überschreitung der Umsatz-/Gewinn-Grenzen (600.000 Euro Umsatz oder 60.000 Euro Gewinn) kann formale Buchführungspflicht nach § 141 AO entstehen. In der Regel bleibt es jedoch bei der EÜR, sofern die Kriterien nicht überschritten sind.