Antwortdatum: 04.12.2024
Ein zeitweiliger Unterrichtsausschluss oder Verweis ist eine Ordnungsmaßnahme, die in den Schulgesetzen der Bundesländer genau geregelt ist. Er darf nur erteilt werden, wenn erhebliche Störungen des Schulfriedens vorliegen oder wiederholt gegen die Schulordnung verstoßen wurde. Die Entscheidung fällt meist die Schulleitung, teils in Absprache mit der Klassenkonferenz. Vor einer Suspendierung muss der Schüler angehört werden und gegebenenfalls die Eltern. Wird man zu Unrecht ausgeschlossen, kann man Einspruch bei der Schulleitung oder der Schulaufsichtsbehörde einlegen. Bei sehr schweren Maßnahmen, wie dem Schulverweis, ist häufig ein Verwaltungsrechtsweg möglich.