Antwortdatum: 14.12.2024
Eine Patientenverfügung regelt medizinische Maßnahmen für den Fall, dass man selbst nicht mehr entscheiden kann. Sie entfaltet Wirkung zu Lebzeiten und gehört daher nicht ins Testament, das erst nach dem Tod relevante Rechtsfolgen hat. Besser: Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht separat aufsetzen und an geeigneter Stelle hinterlegen, damit sie zeitnah berücksichtigt werden können.