Wann kann ich bei Flugausfall Schadensersatz über den Reisepreis hinaus fordern?
Wann kann ich bei Flugausfall Schadensersatz über den Reisepreis hinaus fordern?
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Frage vom Besucher
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22.12.2024
Z.B. zusätzliche Übernachtungskosten?
Website-Administration
26.12.2024
Antwortdatum: 26.12.2024
Wenn der Flugausfall durch die Airline verschuldet ist, greift die Fluggastrechteverordnung mit Ausgleichszahlungen. Bei Pauschalreisen haftet zusätzlich der Veranstalter. Ist ein Schaden größer als die übliche Ausgleichssumme (z.B. verpasste berufliche Termine), kann man zusätzlich Schadenersatz nach BGB fordern. Es muss allerdings Verschulden vorliegen und keine 'außergewöhnlichen Umstände' (Unwetter).
Ich habe gehört, dass es eine Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr und für Luftverkehr gibt. Kann ich da meine Beschwerde einreichen?
Ein Betrieb kann ja Umweltschäden verursachen, z.B. durch Emissionen oder Abfälle. Welche Pflichten treffen den Hersteller und welche Schadensersatzansprüche können drohen?
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