Antwortdatum: 01.01.2025
Eine Freistellung kann bezahlt oder unbezahlt erfolgen. Bei einer bezahlten Freistellung behält der Arbeitnehmer seinen Vergütungsanspruch, muss aber nicht arbeiten. Bei einer widerruflichen Freistellung kann der Arbeitgeber Sie zurück an den Arbeitsplatz beordern. Bei einer unwiderruflichen Freistellung ist dies nicht möglich. Häufig kommt eine Freistellung bei Kündigungen oder Aufhebungsverträgen vor, sodass der Arbeitnehmer sofort freigestellt wird, aber bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses Lohn erhält. Prüfen Sie genau, ob noch Urlaubsansprüche damit verrechnet werden sollen.