Antwortdatum: 12.01.2025
Üblicherweise ist Betteln kein Wettbewerb, da kein Verkauf von Waren/Dienstleistungen. UWG greift bei geschäftlichen Handlungen. Bettelei ist eher ein sozialer Akt und kein unternehmerisches Gebaren. Nur wenn man vorgetäuscht Spenden sammelt, um ein Produkt zu verkaufen, könnte man ins UWG abrutschen. Oder wenn man Druck ausübt wie 'Kaufe dieses Heft, sonst...'. Aber reine Bettelei ist kein wettbewerbsrechtliches Thema, sondern allenfalls ein ordnungsrechtliches.