Antwortdatum: 06.11.2024
Um 'Made in Germany' zu nutzen, muss ein wesentlicher Teil der Herstellung oder Wertschöpfung in Deutschland erfolgen. Wird nur endmontiert, während sämtliche Teile aus dem Ausland kommen, kann das irreführend sein. Gerichte stellen auf die Verkehrserwartung ab: Der Kunde glaubt, Produkt oder Konstruktion stammen überwiegend aus Deutschland. Täuscht man darüber, liegt ein Verstoß gegen § 5 UWG wegen irreführender Herkunftsangabe vor.