Antwortdatum: 16.12.2024
Mit Insolvenzeröffnung geht das Verwertungsrecht an den Insolvenzverwalter über. Vorher beantragte Zwangsverwaltungen werden ab dem Eröffnungszeitpunkt beendet, wenn nicht Absonderungsrechte bestehen. Der Verwalter kann die Verwaltung übernehmen oder die Immobilie verkaufen. Der Zwangsverwalter hat sich mit dem Insolvenzverwalter abzustimmen.