Antwortdatum: 18.11.2024
Beim dopingrechtlichen Test werden zwei Proben (A und B) entnommen. Erst A-Probe wird analysiert. Bei positivem Ergebnis kann der Athlet die Öffnung der B-Probe beantragen. Bestätigt die B-Probe das Ergebnis, wird es als positiver Befund gewertet. Die B-Probe dient der Absicherung gegen Laborfehler und soll dem Athleten faire Verteidigungschancen geben. Sind beide Proben identisch positiv, spricht man von einem dopingpositiven Test.