Antwortdatum: 05.01.2025
Unerlaubte Rechtsberatung liegt vor, wenn Sie rechtliche Fragen eigenständig und umfassend klären, ohne eine entsprechende Zulassung als Rechtsanwalt oder registrierter Rechtsdienstleister zu besitzen. Nach dem RDG dürfen Sie nur rechtlichen Rat im Rahmen Ihrer sonstigen Tätigkeit geben, sofern er Nebenleistung zum Hauptgeschäft ist und keine intensive juristische Prüfung erfordert. Sobald Sie komplexe Rechtsprobleme bearbeiten, könnte das unzulässige Rechtsberatung sein. Um sich abzusichern, sollten Sie Ihren Kunden erklären, dass Sie keine verbindliche Rechtsauskunft geben dürfen und empfehlen, bei strittigen Rechtsfragen einen Anwalt hinzuzuziehen. So bleiben Sie im Rahmen der erlaubten Nebenleistung.