Antwortdatum: 29.12.2024
§ 201 StGB verbietet das unbefugte Aufnehmen des gesprochenen Wortes in nichtöffentlichen Gesprächen. Telefonmitschnitte ohne Einwilligung aller Beteiligten sind illegal. Auch die Weitergabe solcher Aufnahmen ist strafbar. Die 'Vertraulichkeit des Wortes' soll schützen, dass man sich privat äußern kann, ohne befürchten zu müssen, heimlich aufgenommen zu werden.