Antwortdatum: 18.11.2024
Mit einer Teilungsanordnung legt der Erblasser fest, wie der Nachlass unter Erben aufgeteilt werden soll, statt dass die Erben sich selbst einigen müssen. Zum Beispiel: 'Kind A erhält das Haus, Kind B das Aktiendepot.' Die Erben bleiben Miterbengemeinschaft, aber die Teilungsanordnung zwingt sie zur entsprechenden Verteilung. Das vermeidet Streit und zügelt die Auseinandersetzung.