Antwortdatum: 03.01.2025
Die EU-Fahrgastrechteverordnung (und das nationale Recht) greift ab 60 Minuten Verspätung mit Teilerstattungen (25% bis 50% des Ticketpreises). Bei einer Pauschal-Bahnrundreise haftet zusätzlich der Veranstalter für Reiseausfälle, falls dadurch Reisemängel entstehen. Die Bahn zahlt Ausgleich nach ihren eigenen Regeln (Fahrgastrechte), der Veranstalter kann bei Gesamtausfall noch weitergehende Verpflichtungen haben (z.B. Hotelorganisierung).