Antwortdatum: 05.11.2024
Sicherheitsschuhe sind dann vorgeschrieben, wenn eine Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass Verletzungsrisiken für die Füße bestehen, zum Beispiel durch herabfallende Gegenstände, spitze Teile oder rutschige Böden. Die PSA-Benutzungsverordnung regelt die Pflicht des Arbeitgebers, entsprechende Schuhe bereitzustellen. Schutzklassen wie S1, S2 oder S3 definieren unterschiedliche Sicherheitsmerkmale (Zehenkappe, Durchtrittschutz, Antistatik etc.). Mitarbeiter müssen diese Schuhe während aller risikobehafteten Tätigkeiten tragen, um Verletzungen zu vermeiden.