Antwortdatum: 19.01.2025
Das eigenhändige Testament kommt ohne Zeugen aus, sofern es komplett handschriftlich und unterschrieben ist. Zeugen werden bei Nottestamenten oder mündlichen Verfügungen gebraucht. Auch beim notariellen Testament ist kein zusätzlicher Zeuge nötig, weil der Notar als amtlicher Beurkundender fungiert. Lediglich in seltenen Fällen (z.B. Lese-/Schreibunfähigkeit) kann man Zeugen benötigen, um die Echtheit zu bestätigen.