Antwortdatum: 15.01.2025
Die Persönliche Schutzausrüstung (PSA) muss vom Arbeitgeber bereitgestellt werden, wenn die Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass technische oder organisatorische Maßnahmen nicht ausreichen. Dies ergibt sich aus der PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV). Sobald Risiken für Verletzungen oder Gesundheitsgefahren vorliegen, ist der Arbeitgeber verpflichtet, geeignete Ausrüstung kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Die Arbeitnehmer sind wiederum verpflichtet, diese PSA ordnungsgemäß zu nutzen. Andernfalls drohen Sanktionen oder Haftungsprobleme.