Antwortdatum: 04.12.2024
Sonderposten sind okay, wenn in ausreichender Menge vorhanden oder die Stückzahl klar kommuniziert wird („nur 50 Stück“). Ein Lockvogelangebot wird unlauter, wenn man bewusste Unterdeckung plant, die Kunden anlockt, aber kaum Ware vorhanden ist. Dann weicht man auf teurere Produkte aus. Das UWG will so eine Täuschung verhindern. Verbraucher sollen real eine Chance haben, die beworbene Ware zu dem Preis zu erhalten.