Antwortdatum: 06.01.2025
Das Energiesteuergesetz ermöglicht energieintensiven Betrieben Ermäßigungen oder Befreiungen von der Stromsteuer, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen. Insbesondere das sogenannte 'Spitzenausgleich'-Verfahren sieht vor, dass Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einen Teil der Stromsteuer erstattet bekommen, sofern sie ein Energiemanagementsystem eingeführt haben und die Schwellenwerte der Energieintensität erreichen. Das BAFA ist häufig zuständig für Anträge und Kontrollen. Das Ziel ist, internationale Wettbewerbsfähigkeit energieintensiver Branchen zu sichern. Zusätzlich existieren Ausnahmeregelungen nach dem EEG oder KWKG für Strom, der im eigenen Betrieb erzeugt und verbraucht wird. Entscheidend sind Nachweispflichten und rechtzeitige Anträge.