Antwortdatum: 08.12.2024
Bei notariellen Testamenten genügt häufig das Eröffnungsprotokoll, sodass kein Erbschein nötig ist. Ist das Testament eigenhändig, verlangen Banken oder Grundbuchämter oft einen Erbschein, wenn es Zweifel an der Echtheit oder Auslegung gibt. Man sollte klären, ob die jeweils zuständige Stelle das Testament akzeptiert oder einen Erbschein fordert. Ein Erbschein ist eine amtliche Bestätigung, wer rechtmäßiger Erbe ist.