Antwortdatum: 01.11.2024
Abfälle, die weiterverarbeitet werden können (z.B. Metallspäne als Rohstoff), gelten als 'Abfall zur Verwertung' nach KrWG. Diese müssen in geeigneten Recyclingkreislauf. Betriebe haben Nachweispflichten, ob eine ordnungsgemäße Verwertung erfolgt. Das entlastet Deponien und dient der Ressourcenschonung. Fehlende Nachweise können zu Bußgeldern führen.