Antwortdatum: 17.01.2025
Altersarmut entsteht, wenn die Rente unter dem Existenzminimum liegt. Wer trotz Rente nicht genug zum Leben hat, kann Grundsicherung im Alter (SGB XII) beantragen. Dort wird das Einkommen geprüft, und wenn es nicht reicht, wird die Differenz bis zum sozialhilferechtlichen Bedarf übernommen. Außerdem kann die Grundrente nach SGB VI kleine Renten aufstocken, wenn langjährige Beitragszeiten vorliegen.