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Wann spricht man von ‚organisierter Fahrlässigkeit‘ bei Sportveranstaltern?

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Frage vom Besucher

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03.01.2025

Wenn im Stadion Sicherheitslücken bestehen, kann der Veranstalter haften?

Website-Administration 07.01.2025
Antwortdatum: 07.01.2025

Falls ein Veranstalter essenzielle Sicherheitsvorkehrungen unterlässt (unzureichende Ordner, fehlende Fluchtwege) und ein Schadensfall eintritt, kann das als (grobe) Fahrlässigkeit gewertet werden. Man spricht teils von 'organisierter Fahrlässigkeit', wenn bewusst an Sicherheitsstandards gespart wird. Dann haftet der Veranstalter zivilrechtlich, und Versicherungen könnten Regress fordern. Strafrechtlich kommt fahrlässige Körperverletzung oder Tötung in Betracht.

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