Wann spricht man von ‚Trittbrettfahren‘ an fremdem Ruf im UWG? - Anwalte-de.com
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Wann spricht man von ‚Trittbrettfahren‘ an fremdem Ruf im UWG?

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Frage vom Besucher

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23.11.2024

Beispiel: Logo oder Design stark an das Original angelehnt?

Website-Administration 26.11.2024
Antwortdatum: 26.11.2024

Trittbrettfahren bedeutet, dass man die Wertschätzung und Bekanntheit fremder Kennzeichen, Produktdesigns oder Konzepte ausnutzt, um eigene Produkte zu verkaufen. Das UWG sieht dies als unlauter an, wenn Verwechslungsgefahr entsteht oder der fremde Ruf ausgenutzt wird. Typisch sind Plagiate oder bewusst ähnliche Verpackungen. Es dient dem Schutz der eigenen Marktidentität gegen parasitäre Nachahmung, die den Kundenerfolg des Originals schamlos abgreift.

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