Antwortdatum: 14.01.2025
Eine Rechnung ohne USt kann ausgestellt werden, wenn der leistende Unternehmer Kleinunternehmer nach § 19 UStG ist und somit keine Steuer ausweist. Ebenso bei umsatzsteuerfreien Leistungen (z.B. ärztliche Heilbehandlungen, Versicherungen, Ausfuhrlieferungen). In solchen Fällen muss ein entsprechender Hinweis auf der Rechnung stehen, damit der Empfänger weiß, dass kein Vorsteuerabzug möglich ist.