Antwortdatum: 29.11.2024
Ja, der HBA ermöglicht Ärzten, Zahnärzten, Apothekern sichere elektronische Signaturen und Zugriffe in der Telematikinfrastruktur (eGK, eRezept). Er bestätigt die Identität als Heilberufler. Rechtlich ist er erforderlich für digitale Anwendungen, z.B. verschlüsselte Patientenakten. Die Ausgabe erfolgt durch die zuständige Kammer.