Antwortdatum: 16.01.2025
Nach dem Grundsatz der Chancengleichheit im Rundfunk (Art. 21 GG, Medienrecht) haben Parteien während Wahlkampfphasen Anspruch auf verhältnismäßige Sendezeiten für Wahlwerbespots. Öffentlich-rechtliche und private Sender müssen entsprechende Slots bereitstellen. Die genaue Umsetzung hängt vom jeweiligen Wahlsystem und dem Grundsatz der Gleichbehandlung ab.