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Warum dürfen Parteien im Wahlkampf bestimmte Sendezeiten im Rundfunk beanspruchen?

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Frage vom Besucher

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15.01.2025

Ist das nicht eine Bevorzugung?

Website-Administration 16.01.2025
Antwortdatum: 16.01.2025

Nach dem Grundsatz der Chancengleichheit im Rundfunk (Art. 21 GG, Medienrecht) haben Parteien während Wahlkampfphasen Anspruch auf verhältnismäßige Sendezeiten für Wahlwerbespots. Öffentlich-rechtliche und private Sender müssen entsprechende Slots bereitstellen. Die genaue Umsetzung hängt vom jeweiligen Wahlsystem und dem Grundsatz der Gleichbehandlung ab.

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