Antwortdatum: 08.01.2025
Einige Berufsgruppen (Künstler, Journalisten) können pauschale Betriebsausgaben ansetzen, sofern die Finanzverwaltung entsprechende Richtlinien oder Vereinbarungen hat. Das soll bürokratischen Aufwand reduzieren, da Kleinausgaben pauschaliert werden. Jedoch steht es dem Steuerpflichtigen frei, tatsächliche Kosten nachzuweisen, wenn dies günstiger ist. Diese Pauschalen sind allerdings kein allgemeines Recht, sondern basieren auf Erlassen oder Branchenabsprachen.