Antwortdatum: 25.11.2024
Eigentlich betrifft es erbrechtliche Belange. Ärzte können relevant sein, wenn Patientenverfügungen oder Vorsorgevollmachten dokumentiert sind. In Notfällen kann es wichtig sein, ob ein Patient testamentarische Anordnungen oder Vollmachten erteilt hat. Rein medizinrechtlich ist es nur am Rand relevant. Insofern können Ärzte gegebenenfalls Hinweise erhalten, falls bei Bewusstlosen Vorsorgedokumente existieren.