Antwortdatum: 07.01.2025
Straftaten wie Körperverletzung oder Sachbeschädigung gelten natürlich auch im Stadion. Der Täter haftet persönlich. Allerdings kann der Verband Sanktionen gegen den Verein verhängen (z.B. Geldstrafen, Zuschauerausschlüsse), wenn die Fans Krawalle verursachen. Das ist keine strafrechtliche Sippenhaft, sondern eine sportrechtliche Verbandsstrafe. Der Verein wiederum kann Regressansprüche gegen identifizierte Täter geltend machen.