Antwortdatum: 18.11.2024
Gemäß § 109 GewO oder § 630 BGB haben Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Arbeitszeugnis. Ein einfaches Zeugnis enthält nur Angaben über Art und Dauer der Beschäftigung, ein qualifiziertes Zeugnis auch über Leistung und Verhalten. Das Zeugnis ist oft entscheidend für Bewerbungen, da potenzielle Arbeitgeber daraus Ihre Qualitäten ablesen. Bestehen Sie also schriftlich auf ein qualifiziertes Zeugnis, wenn Sie Ihre Leistungen dokumentiert haben möchten. Bei Streit über die Formulierungen kann notfalls ein Gericht angerufen werden.