Antwortdatum: 10.01.2025
Die FSK (Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft) vergibt Altersfreigaben für Kinofilme und DVDs. FSF (Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen) prüft TV-Sendungen. Rechtlich relevant ist es hinsichtlich Jugendschutz. Sender oder Kinos können sich bei Ausstrahlungszeiten an den Freigaben orientieren. Für Telemedien oder Streaming gibt es oft eigene Prüfmodelle, aber das Prinzip ist ähnlich: Schutz Minderjähriger durch Alterskennzeichnungen.