Antwortdatum: 14.01.2025
Veranstaltet ein Verein oder Organisator Sportevents entgeltlich, gilt er als Unternehmer. Ticketverkäufe, Sponsoringerlöse und Merchandising sind umsatzsteuerpflichtige Einnahmen. Wenn die Veranstaltung gemeinnützigen Zwecken dient, kann es Steuererleichterungen geben (Körperschaftsteuerfreiheit, ermäßigter Umsatzsteuersatz). Die genaue Einstufung hängt vom Umfang der Einnahmen und gemeinnützigen Satzungszwecken ab.