Antwortdatum: 10.12.2024
Wenn große Handelsketten ihre Lieferanten zu unbilligen Konditionen zwingen, kann das Marktmachtmissbrauch sein (§ 19 GWB). Etwa ein Supermarktkonzern droht mit Delistung, falls nicht massive Rabatte gewährt werden. Das Bundeskartellamt kann eingreifen, wenn der Händler eine überlegene Marktmacht hat und der Lieferant davon abhängig ist. So wird Missbrauch verhindert, bei dem Zulieferer wirtschaftlich erpresst werden.