Antwortdatum: 07.11.2024
Durch Schenkungen kann man Freibeträge alle zehn Jahre erneut nutzen. So reduziert sich der spätere Nachlass und Erbschaftsteuer fällt geringer aus. Außerdem kann man verhindern, dass Erben sich nach dem Tod streiten, da bestimmte Vermögensgegenstände schon zugeteilt sind. Mit Nießbrauchsvorbehalt kann sich der Schenker Nutzungsrechte sichern. Das muss aber wohlüberlegt sein, da man Eigentum aufgibt.