Antwortdatum: 11.12.2024
Bedingte Testamente hängen vom Eintritt einer ungewissen Bedingung ab. Die Prüfung, ob sie erfüllt wurde, kann komplex sein. Stirbt der Erblasser vorher, ist ungewiss, ob die Bedingung eintritt. Dann kann das Erbe so lange blockiert sein, bis feststeht, ob der Sohn das Studium aufnimmt/abschließt. Solche Klauseln verursachen in der Praxis Unsicherheit. Sinnvoller ist, an objektive Ereignisse zu knüpfen oder Zeitpunkte festzulegen.