Antwortdatum: 03.11.2024
Gemeinschaftliche Testamente sind Eheleuten und eingetragenen Lebenspartnern vorbehalten. Sie erstellen eine gemeinsame Verfügung, oft mit wechselseitig abgestimmten Regelungen (z.B. Berliner Testament). Vorteil: Man umgeht Widersprüche oder parallele Dokumente. Häufig genießt der überlebende Partner eine größere Sicherheit, da man sich gegenseitig als Erben einsetzt. Nach dem Tod eines Partners ist das gemeinschaftliche Testament oft bindend.