Ja, wer deutscher Staatsbürger werden möchte, muss sich schriftlich und mündlich zum Grundgesetz (freiheitlich-demokratische Grundordnung) bekennen. Das Einbürgerungsamt prüft, ob keine verfassungsfeindlichen Aktivitäten oder extremistischen Tendenzen vorliegen. Man unterschreibt meist eine Loyalitätserklärung und legt den Einbürgerungstest (Gesellschafts- und Rechtsgrundlagen) ab.
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