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Warum muss ich meinen Arbeitsvertrag immer schriftlich haben?

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Frage vom Besucher

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07.11.2024

Mein Chef meinte neulich, dass wir uns mündlich über meine Anstellung einigen können, ein schriftlicher Vertrag sei nicht unbedingt notwendig. Ich habe aber Angst, dass ich dann keine Beweise über die Absprachen hätte. Gibt es im Arbeitsrecht Vorgaben dazu?

Website-Administration 11.11.2024
Antwortdatum: 11.11.2024

Nach dem Nachweisgesetz muss der Arbeitgeber spätestens einen Monat nach Arbeitsbeginn die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich festhalten. Zwar ist ein Arbeitsvertrag auch mündlich gültig, aber ohne schriftliche Fixierung drohen Streitigkeiten über Gehalt, Arbeitszeit oder Kündigungsfristen. Zudem erleichtert ein schriftlicher Vertrag, arbeitsrechtliche Ansprüche durchzusetzen. Deswegen ist es dringend anzuraten, immer alles schriftlich festzuhalten. Bei Verstößen kann eine behördliche Geldbuße drohen, und Ihnen fehlt die klare Beweisgrundlage bei eventuellen Konflikten.

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