Antwortdatum: 11.11.2024
Nach dem Nachweisgesetz muss der Arbeitgeber spätestens einen Monat nach Arbeitsbeginn die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich festhalten. Zwar ist ein Arbeitsvertrag auch mündlich gültig, aber ohne schriftliche Fixierung drohen Streitigkeiten über Gehalt, Arbeitszeit oder Kündigungsfristen. Zudem erleichtert ein schriftlicher Vertrag, arbeitsrechtliche Ansprüche durchzusetzen. Deswegen ist es dringend anzuraten, immer alles schriftlich festzuhalten. Bei Verstößen kann eine behördliche Geldbuße drohen, und Ihnen fehlt die klare Beweisgrundlage bei eventuellen Konflikten.