Antwortdatum: 02.12.2024
Im Insolvenzverfahren gilt eine Offenlegungspflicht für das gesamte Vermögen. Auch Lebensversicherungen stellen Vermögenswerte dar. Ob sie pfändbar sind, hängt von den Vertragsbedingungen und Pfändungsschutzregeln ab. Verschweigt man solche Vermögenswerte, begeht man eine Obliegenheitsverletzung und riskiert straf- oder zivilrechtliche Konsequenzen.