Antwortdatum: 30.10.2024
Weil Verbraucher ein gesetzliches Recht auf Gewährleistung haben. Ein pauschaler Ausschluss verstößt gegen § 475 BGB. Zudem kann es als wettbewerbswidrig gelten, da man Kunden falsche Info vermittelt, sie hätten keinen Anspruch. Wenn die Klausel im Shop abgedruckt ist, droht Abmahnung durch Mitbewerber oder Verbraucherschutzverband. Es ist ein unlauterer Rechtsbruch nach UWG, weil die Klausel gegen Verbraucherschutzrecht verstößt.