Antwortdatum: 09.12.2024
Flottenpools, in denen mehrere Reedereien ihre Schiffe zusammenlegen, können zu Abstimmungen über Preise und Kapazitäten führen. Das kann kartellrechtlich problematisch sein, wenn es den Wettbewerb stark einschränkt. Im Seetransport gab es teils Ausnahmen oder Konzessionen, doch EU-Kartellbehörden beobachten Reederei-Absprachen kritisch. Aus reiner Transportrechtssicht sind Flottenpools eine betriebliche Kooperation, aber man muss kartellrechtliche Grenzen beachten.