Antwortdatum: 12.12.2024
Ja, Sammlerstücke haben oft hohen Wert oder emotionalen Bezug. Wenn das Testament präzise regelt, wer welches Stück bekommt oder ob die Sammlung geschlossen bleiben soll, vermeidet man Auseinandersetzungen. Andernfalls kann die Miterbengemeinschaft darüber streiten, ob ein Verkauf oder Aufteilung stattfindet. Klare Zuordnungen oder Vermächtnisse beugen Konflikten vor und ermöglichen dem Erblasser, sein Kulturgut gezielt zu vererben.