Antwortdatum: 02.12.2024
Ist ein Patient entscheidungsunfähig, kann ein gerichtlich bestellter Betreuer oder Bevollmächtigter medizinische Maßnahmen einwilligen oder ablehnen. Das Betreuungsrecht regelt die rechtliche Vertretung. Ärzte müssen sich dann an den Willen dieses Vertreters halten, sofern er dem mutmaßlichen Patientenwillen entspricht.