Antwortdatum: 30.10.2024
Die Vergnügungssteuer ist eine kommunale Aufwandsteuer, die z.B. für Geldspielgeräte in Spielhallen erhoben wird. Die Gemeinde kann pro Automat oder nach Bruttokasse besteuern. Das ersetzt nicht die Umsatzsteuer, sondern kommt zusätzlich. Ziel ist, das Glücksspiel einzudämmen und städtische Einnahmen zu erzielen. Grundrechtliche Fragen (Berufsfreiheit) wurden vom Bundesverfassungsgericht geprüft, aber grundsätzlich ist die Vergnügungssteuer zulässig.