Mein Kaufvertrag regelt, dass man eine Vormerkung eintragen lässt. Ist das Pflicht oder nur Empfehlung?
Website-Administration
30.10.2024
Antwortdatum: 30.10.2024
Es ist zwar keine gesetzliche Pflicht, aber stark empfohlen, um den Käufer zu schützen. Die Auflassungsvormerkung verhindert, dass das Grundstück doppelt verkauft wird oder anderweitig belastet werden kann. Die meisten Notare nehmen es standardmäßig in den Vertrag auf, da es gängige Praxis und Rechtssicherheit bietet.
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