Antwortdatum: 27.10.2024
Im SGB II wird geprüft, ob eine Bedarfsgemeinschaft vorliegt, etwa Ehepartner oder Lebenspartner, die füreinander einstehen müssen. Das Einkommen eines Partners kann das ALG II des anderen reduzieren. Bei einer Haushaltsgemeinschaft (z.B. WG) werden die Mitbewohner nicht unbedingt gegenseitig angerechnet. So beeinflusst die rechtliche Einstufung die Leistungsberechnung. Bedarfsgemeinschaft bedeutet also höhere Verantwortung füreinander.